Sollte es Frust mit dem Reinigungsunternehmen geben
Die Versicherung des Putzinstituts ist Anlaufstelle für selbstverursachte Defekte am Haus. Für Sie sollte es nichts zu machen geben. Seien Sie bei der Abgabe persönlich vor Ort. Nur Sie wissen, welche Defekte während der Wohnungsreinigung entstanden sind. Halten Sie sie schriftlich fest. Nehmen Sie die Offerte der Reinigungsfirma an die Abgabe mit, damit Sie keine unnötigen Diskussionen führen müssen.
Zahlt man der Putzfirma ein Trinkgeld?
Viele Kunden sind bei der Reinigung selbst nicht gegenwärtig, sondern erscheinen einzig noch am Abnahmetermin. So weiss man auch nicht, wie viele Arbeiter effektiv vor Ort waren. Darum wird auch kein Trinkgeld erwartet. Jemandem aber eine Freude zu machen ist unter keinen Umständen ein verwerflicher Gedanke. Wir empfehlen daher ein Trinkgeld von Fr. 10.00 pro Person.
Kann ein Dienstleister seriös sein, wenn Barzahlung verlangt wird?
Die Margen sind winzig und wenn eine Rechnung nicht beglichen wird, ist der Ausfall gross. Immer mehr Reinigungsfirmen bieten daher ausschliesslich Bar- oder Kartenzahlung an. Rechnungen für die Umzugsreinigung sollten Sie nie im Voraus zahlen und bei Zahlung mit Karte oder Bar sollten Sie stets eine Zahlungsbestätigung verlangen. Die Schlussabrechnung unter der Hand zu zahlen ist für manche Kunden verlockend. Zum einen ist es aber widerrechtlich, zum anderen sollten Sie auch an die Altersvorsorge dieser Menschen denken.
Seien Sie aufmerksam bei der Wahl Ihres Putzinstituts
Aus Kostengründen schicken immer mehr Reinigungsunternehmen Fixpreise für die Reinigung per Email, ohne eine Hausbesichtigung gemacht zu haben. Seien Sie vorsichtig! Um beim Preis für die Umzugsreinigung auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie immer eine Objektbesichtigung verlangen.
- Übergabetermin: Bis zu diesem Zeitpunkt muss die ganze Wohnungsreinigung erfolgt sein.
- Fixpreis: Es hat sich eingebürgert, dass Reinigungsunternehmen fast ausschliesslich mit Pauschal-Preis offerieren.
- Haftung: Prüfen Sie, ob die Reinigungsfirma eine Versicherung im Angebot aufgeführt hat.
- Abnahmegarantie: Diese gehört mittlerweile zum Standard, kontrollieren Sie aber trotzdem, ob Sie im schriftlichen Angebot erwähnt ist.
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